Antwort
Bereits der Erwerb solcher Böller verstößt gegen das SprengG. Die Benutzung kann mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden. Wenn du andere gefährdest, Dinge zerstörst oder gar Leute verletzt drohen bis zu fünf Jahre Haft. Das sind illegale Sprengkörper. Wie gesagt, allein der Erwerb ist strafbar.