Kommt auf den konkreten Rechtskreis an, aus dem dir dein Leben finanziert wird.

Das wird wahrscheinlich SGB II Bürgergeld sein? In dem Fall gibt es im Regelfall tatsächlich eine Verpflichtung, sich konkret und nachweisbar um einen Job zu bemühen. Externenprüfung für ein "unnötiges" Abitur spielt da keine Rolle. Dies ist letztlich nur für ein Studium zwingend.

Du "musst" dich auch nicht zwingend darum kümmern, insofern du mit den Konsequenzen leben kannst.

Betrachte es so: Warum sollte die Gesellschaft Leute das Leben finanzieren, die es aus dem Stand auch selbst finanzieren könnten?

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