Antwort
Ihr dürft nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Denkbar wäre, dass ihr beispielsweise auf privatem Grund und Boden wie Feldern das Fahren übt. Wenn du es dann gelernt hast, mußt du dir einen behördlich zugelassenen Fahrlehrer suchen und bei ihm die Führerscheinprüfung ablegen.