Du musst ja den Mietvertrag nicht verlängern du kannst ihn ja außerordentlich kündigen wenn die Mietsache nicht mehr zur Verfügung steht. Da würde ich mich bei einer Verbraucherzentrale oder einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Aber an für sich muss dir der Vermieter einen Mietgegenstand zur Verfügung stellen. Einseitig vom Vertrag zurücktreten geht glaube ich nicht

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