Das ist ohne nähere Erörterungen der Vorgeschichte dieser konstruierten "Story" nicht ganz so einfach zu beantworten .
Soweit es mein bescheidenes Wissen allerdings hergibt , kauft man bei einem "Werkvertrag" nur die reine "Werkleistung" ( also Arbeitskraft ) bei einem Fremddienstleister ein , während Material , Maschinen und Hilfszeuge dabei vom "Einkäufer" selbst gestellt werden .
Bei einem "Dienstleistungsvertrag" kauft man hingegen auch Material , Maschinenarbeit und Hilfszeuge alleinig aus der Quelle des Dienstleitstungspartners ein .
Mit den zugehörigen § und §§ der jeweiligen Gesetzesbücher kann ich Dir hier allerdings nicht helfen , und für die "vollständige" Richtigkeit meiner Antwort gebe ich auch keine "Gewährleistung" , sondern nur einen Anstoß für gezieltere Eigenrecherchen .