Salam Aleykum,
(Frage aus Interesse und ich bitte, jegliche Hasskommentare von Nicht-Muslimen zu lassen).
Wenn eine Frau während der Menstruation in den Janaba- Zustand kommt, sei es durch einen feuchten Traum oder Masturbation (es ist klar das diese Haram ist, nur ein Beispiel), ist sie dann dazu verpflichtet, Ghusl für diesen Zustand zu machen, oder darf sie warten, bis ihre Menstruation beendet ist? Ist dann alles, was sie in diesem Zustand (Janaba) berührt, ebenfalls unrein (Klamotten, Bett, alles was man berührt)?
Wenn möglich, bitte mit Quellen.
Danke im Vorraus!