Deine Frage-Antwort-Community
Frage stellen
    • Meinung des Tages: Hohe Bedrohungslage durch Cyberkriminalität in Deutschland - wie schützt Ihr Euch privat im Internet?
    • Könnt ihr in der heutigen Zeit überhaupt noch positiv denken?
    • Hat Jesus Kinder gezeugt?
    • Thunberg mit Segelschiff Richtung Gaza aufgebrochen, macht so etwas Sinn?
    • Skyr ständig ausverkauft?
    • Warum wird der Antisemitismus etc. wieder größer?
    • Alle Beiträge
    • Radiokooperation mit Absolut HOT 🔥
    • Meinung des Tages
    • Themenspecial: Weltraum & Raumfahrt (mit Dr. Volker Kratzenberg-Annies) 🚀
    • Blickwechsel: Deine Fragen an einen unheilbar kranken Lungenkrebspatienten
    • Ask Me Anything:
      Alle Blickwechsel
    • Ask Me Anything:
      Alle Themenspecials
    • gutefrage Tipps
    • gutefrage Highlights
    • Computer
    • Internet & Social Media
    • Kreativität, Freizeit & Hobby
    • Lokales, Reiseziele & Urlaub
    • Medien, Unterhaltung & Musik
    • Mode & Beauty
    • Software & Apps
    • Spiele & Gaming
    • Sport & Fitness
    • Alle Themenwelten
In wenigen Minuten
Antworten auf Deine Fragen.
Frage stellen
Du hast noch kein gutefrage Profil? Jetzt kostenlos erstellen
Profil Beiträge Antworten Antworten

verreisterNutzer

15.09.2020
Übersicht
0
Hilf. Antw.
1
Antwort
0
Beiträge
2
Danke
0
Komplim.
0
Freunde
Erfolge

VIP

Deine Beiträge wurden 1.000-mal gelesen.
Seidilein
15.09.2020, 13:38
Muss ADAC Rechnung bezahlen??

Aufgrund finanzieller Engpässe konnte ich den ADAC nicht bezahlen und es lief die Mahnung über ein Inkassounternehmen am 03.08.20 hab ich den ausstehenden Betrag überwiesen und am 04.08.20 müsste ich abgeschleppt werden und der ADAC will die Kosten nicht tragen ist das rechtens?

...zum Beitrag
Antwort
von verreisterNutzer
15.09.2020, 13:48

Ich kenne die genauen Bedingungen der ADAC Mitgliedschaft nicht, aber zumindest rechtlich ist der ADAC mit seiner Haltung vollkommen im Recht.

Wer Beiträge nicht bezahlt bekommt eine Mahnung, ist der offene Betrag dann nach vier Wochen immernoch nicht auf dem Konto des Empfängers, ist dieser zur Leistungsverweigerung und Kündigung berechtigt. Erfolgt keine Kündigung, besteht die vertragliche Leistung erst wieder, wenn alle Rückstände ausgeglichen sind und das Geld dem Konto des Empfängers gutgeschrieben wurde. Alles was in der Zwischenzeit passiert verpflichtet nicht zur Leistung.

...zur Antwort
gutefrage
  • Beitrag erstellen
  • Stöbern
  • Alle Themen
  • Hilfe / FAQ
  • Richtlinien
  • gutefrage Highlights
Partner
  • Businesspartner
  • Partner werden
Unternehmen
  • Über uns
  • Jobs
  • Kontakt
  • Presse
Rechtliches
  • Impressum
  • Datenschutz
  • AGB
  • Utiq verwalten
Weil es immer jemand weiß.
gutefrage ist so vielseitig wie keine andere Frage-Antwort-Plattform. Bei uns findest Du schnell neue Perspektiven - egal zu welchem Thema.
Gmacht in Minga. Mit
❤
Facebook Pixel