Ich hatte das Thema mal in der 10. Klasse (Wirtschaft - FOS) gehabt, eventuell hilft dir das ja weiter.
Die Prokura kann in folgende Arten unterteilt werden:
- Einzelprokura
- Gesamtprokura
- Filialprokura
Einzelprokura = Ein Prokurist ist allein vertretungsberechtigt.
Gesamtprokura = Gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen.
Filialprokura = Prokura auf Filiale beschränkt.
Laut §49 (1) HGB ist es die Vollmacht für alle gewöhnlichen + außergewöhnlichen Geschäfte.
Hier noch ein paar Beispiele.
ohne Sondervollmacht:
- Käufe, Verkäufe
- Zahlungsgeschäfte
- Entlassungen
- Einstellungen
- Grundstückskauf
- Wechselunterschrift
- Prozessführung
mit Sondervollmacht:
- Grundstücke verkaufen und belasten
verboten:
- Geschäft verkaufen
- Eid leisten
- Bilanz, Inventar, Steuererklärungen unterschreiben
- Insolvenzantrag
- Gesellschafter aufnehmen