Ich hatte das Thema mal in der 10. Klasse (Wirtschaft - FOS) gehabt, eventuell hilft dir das ja weiter.

Die Prokura kann in folgende Arten unterteilt werden:

  • Einzelprokura
  • Gesamtprokura
  • Filialprokura

Einzelprokura = Ein Prokurist ist allein vertretungsberechtigt.
Gesamtprokura = Gemeinsame Vertretung durch mehrere Prokuristen.
Filialprokura = Prokura auf Filiale beschränkt.

Laut §49 (1) HGB ist es die Vollmacht für alle gewöhnlichen + außergewöhnlichen Geschäfte.


Hier noch ein paar Beispiele.

ohne Sondervollmacht:
- Käufe, Verkäufe
- Zahlungsgeschäfte
- Entlassungen
- Einstellungen
- Grundstückskauf
- Wechselunterschrift
- Prozessführung

mit Sondervollmacht:
- Grundstücke verkaufen und belasten

verboten:
- Geschäft verkaufen
- Eid leisten
- Bilanz, Inventar, Steuererklärungen unterschreiben
- Insolvenzantrag
- Gesellschafter aufnehmen

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