Frage
Antwort
Diese Frage stellt sich einem volljährigen Biertrinker eigentlich gar nicht . Einem Schankwart oder Händler sollte jedoch stezüts im Gedanken bleiben , dass Biermischgetränke aus Bier und Schnaps in DE u18 grundlegend nicht an minderjährige Personen u18 abgegeben werden dürfen .
Möge der Herrgot DA allzu unwissende Kinder vor noch stupideren Gastwirten und insbesondere "Eltern" schützen !!