Renovierung sind in aller Regel nur mit Zustimmung des Vermieters zulässig es sei denn es gelten z.B spezielle Regeln für behindertengerechten Umbau oder ähnliches.

Das Problem ist dass du nach dem Auszug die Wohnung wieder in den Zustand zurückversetzen musst in denen du sie übernommen hast.

Und ich meine sogar dass du für den Rückbau sogar eine Sicherheitsleistung hinterlegen musst.

...zur Antwort