Antwort
Tipp: Da die Grundflächen in beiden Aufgaben jeweils ein rechtwinkliges Dreieck sind (ist in der Skizze eingezeichnet), ist eine gegebene Seite die Höhe und die andere gegebene Seite die Grundlinie (welche Seite Du als Höhe wählst, ist grade egal), da die am rechten Winkel anliegenden Seiten gegeben sind (andernfalls müsste man noch den Satz des Pythagoras bemühen, was hier aber nicht erforderlich ist)
Oder anders formuliert: Ein rechtwinkliges Dreieck ist ein halbes Rechteck.