Warum nicht?

Der Kommandant entscheidet nach Eignung wer an Einsätzen teilnimmt, und was er dort für aufgaben wahrnimmt.

So ähnlich stets im bayfwg (gedächtniszitat)

Da steht nix davon welche Aufgabe welche Ausbildung voraussetzt.

So lange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt bist du versichert.

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