Antwort
In der Schweiz beträgt das gesetzliche Mindestalter zum Tätowieren 16 Jahre. Allerdings können sich Personen im Alter zwischen 16 und 18 Jahren oft mit Zustimmung eines Elternteils oder Erziehungsberechtigten tätowieren lassen, abhängig von den kantonalen Vorschriften und den Richtlinien des Tätowierers. Einige Tattoo-Studios haben sogar strengere Regeln und verweigern Minderjährigen Tätowierungen, unabhängig von der Zustimmung der Eltern.