Frage
Antwort
Ein eigenes Gewerbe ist ab dem 1. Euro einkommsteuerpflichtig. Sobald Gewinnerzielungsabsicht unterstellt werden kann, ist das Gewerbe anzumelden. Solange Du mit allen weiteren steuerpflichtigen Einkommen unter ca. 10.000 € jährlich verdienst, fallen keine Einkommsteuern an. Daneben darfst du noch einen unselbstsrändigen Beruf bis 450 € mtl. ausüben.
Lt. Deiner Beschreibung ist die Gewinnerzielungsabsicht eindeutig zu unterstellen und das FA wird früher oder später auf dich aufmerksam.