Antwort
Hallo,
Natürlich muss er für beide Studiengänge BAföG zur Hälfte zurückzahlen. Er hat ja schließlich BAföG bezogen.
Liebe Grüße
Hallo,
Natürlich muss er für beide Studiengänge BAföG zur Hälfte zurückzahlen. Er hat ja schließlich BAföG bezogen.
Liebe Grüße