Antwort
Jedes Bundesland legt für sich selbst die Entschuldigungsregelung beim Fernbleiben von der Schule fest. Da ich dein Bundesland nicht kenne, kann ich dir auch keine eindeutige Antwort darauf geben.
Allerdings schreiben die meisten Schulverordnungen vor, dass die Entschuldigungspflicht spätestens am zweiten Tag der Verhinderung erfüllt sein muss. Dies kann in jeglicher gängiger Form erfolgen. Also auch per E-Mail oder telefonisch.
Jetzt wäre die Frage offen, ob du dich ordentlich entschuldigt hast.