Wenn ein polizeiliches oder gerichtliches Waffenverbot vorliegt, dann nichts. Wenn das nicht der Fall ist, dann darfst du Waffen, der Kategorie C (Pfefferspray, Luftpistole bis zu 7 Joule Energie, Elektroschocker etc...) führen, aber nur versteckt. Bei einer WBK darfst du auch Schusswaffen der Kategorie B (Pistolen Revolver etc...) besitzen, aber nicht öffentlich führen. Es sei denn du hast einen Waffenpass. Denn bekommt man aber nur in Ausnahmefällen, z.b wenn du Polizist bist. Waffen der Kategorie A bzw. Kriegswaffen (Automatische Waffen, Granaten, Raketenwerfer, Flammenwerfer etc...) darf niemand führen oder besitzen, es sei denn du arbeitest beim Militär oder einer Spezialeinheit, aber selbst dort gibt es strenge Vorschriften. Diese Regelungen sind in Österreich und Deutschland sehr ähnlich.
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