Jugendschutzbestimmungen in Cataluña

In Spanien ist Kinder- und Jugendschutz in den meisten Fällen Sache der einzelnen autonomen Regionen. Die Regelungen für Katalonien sehen wie folgt aus:


Alkohol: darf seit 2002 nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft oder ausgeschenkt werden. Bis 2002 durften Jugendliche ab 16 Jahren alkoholische Getränke unter 23% Vol. erwerben und konsumieren.

—Ley 1/2002, de 11 marzo LCAT 2002\201: artículo 17 de la Ley 20/1985


Tabakwaren: dürfen Spanien weit nicht an Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren verkauft werden.

—Ley 28/2005, de 26 de diciembre, de medidas sanitarias frente al tabaquismo y reguladora de la venta, el suministro, el consumo y la publicidad de los productos del tabaco: artículo 3


Ausgehen:

Minderjährige unter 18 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nicht aufhalten, und der Zutritt darf ihnen nicht gestattet werden:

Glücksspielbetriebe Ausübung sexueller Tätigkeiten (Strip-Shows, Bordelle, Peep-Shows etc.)

Minderjährige unter 16 Jahren dürfen sich in folgenden Betrieben nur in Begleitung eines Erwachsenen aufhalten:

ClubsBars (auch Musik-Bars)Tanzlokale (auch Diskotheken)KonzertahallenCafésTheather

—Decreto 112/2010, de 31 de agosto, por el que se aprueba el Reglamento de espectáculos públicos y actividades recreativas: artículo 53


Nach den geltenden Gesetzen darf dir zwar der Eintritt in Diskos etc. gestattet, aber "offiziell" kein Alkohol ausgeschenkt werden. In der Realität gibt es oft nur wenige bis gar keine Kontrollen.

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