Antwort
Selbstverständlich kannst Du dafür belangt werden, wenn es keine Feststellung, sondern eine rufschädigende Behauptung (Verleumdung) ist, die Du wider besseren Wissens anstellst. Selbst wenn Dein Nachbar straffällig geworden ist, und Du dies mit der Absicht herumerzählst, ihn in der Öffentlichkeit zu denunzieren, könntest Du u.U. wegen Beleidigung belangt werden.