Für einen Drogen - Abstinenznachweis via Haaranalyse können bis zu 6 cm Mindesthaarlänge ab Kopfhaut gefordert werden .
CBD könnte zwar da in den Haaren prinzipiell nachweisbar sein , aber das ist in sich nicht das Problem . Die Reinheit des CBD - Extraktes ist hier entscheidend , da "natürliches" CBD letztlich auch nur aus realen Cannabispflanzen extrahiert werden kann , und somit darin Spuren von THC durchaus in der Substanz möglich wären .
Ist dann genau wie "Passiv-Kiffen" .... also seit Ende letzten Jahres ggf. mal öfter bei starken Kiffern ohne direkten Eigenkonsum in ihren Räucherhöhlen zu Besuch gewesen .
Zu etwaigen Grenzwerten bei THC in einer Haaranalyse zum Abstinenznachweis ( dessen Erfüllung ) konnte ich leider nichts finden .