Antwort
Alles Lob gebührt Gott, dem Herrn der Welten
Der Friede sei mit Mohammed, dem Gesandten Gottes und seiner Familie
Das ist erlaubt. Du darfst aber nicht vergessen, die Niyya (Absicht) zu nehmen, bevor du Ghusl machst.
Genauso wie man bei Wudhu (Abdest) - Gebetswaschung - Niyya macht, muss man auch bei Ghusl Niyya machen.