Antwort
das kommt drauf an was für ein Chat es ist. Wenn der Chatroom von der Schule betrieben wird, quasi als Austauschplattfom, dürfen theoretisch alle Lehrer mitlesen. Ist es ein externer Chat, wie z.B. Whatsapp dann darf der Inhalt des Chats nicht einmal an den 1. Lehrer weiter gegeben werden, sofern nicht alle der Gruppe zugestimmt haben. Der Lehrer wiederum darf auch nicht nach eigenem ermessen, den Chat jemandem anderem zugänglich machen ohne eure Erlaubnis.
Juristisch müsste das unter §201 StGB fallen https://dejure.org/gesetze/StGB/201.html