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Unter 16 Jahren ist der Besuch von Konzerten nur in Begleitung eines nachweislich Personensorgeberechtigen (Eltern, Elternteil), oder eines nachweislich volljährigen Erziehungsbeauftragten (Vertrauensperson, Freunde,…) unter Vorlage einer Erziehungsbeauftragung – auch „Muttizettel“ genannt – gestattet (JuSchG §1, Abs. 1 Nr. 4).
Quelle: https://edelopticsarena.de/jugendschutz/