Antwort
Im bürgerlichen Recht gilt der Grundsatz, dass durch Angebot und Annahme dessen ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen ist. Da sechs Wochen Zeit mittlerweile ins Land gegangen sind, sind Widrigkeiten auszuschließen. Daher gilt "pacta sunt servanda", d.h. Verträge sind einzuhalten. Ihr setzt dem Käufer eine letzte Frist zur Abholung und Zahlung des Kaufpreises. Danach Anwalt mit allen Konsequenzen.