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verreisterNutzer

08.01.2022
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Domink458
08.01.2022, 00:00
Fahrerflucht begangen?

Guten Abend Leute,

Und zwar war ich heute einkaufen und beim einsteigen habe ich mit meiner Autotür ein Anderes Auto leicht berührt vor mir stand ein Auto und in dem Saß ein Mann und er hat vermutlich meine Kennzeichen aufgenommen was ich 100% nicht weiß ich bin leider weg gefahren nach dann habe ich gelesen das es Fahrerflucht ist was ich davor nicht wusste ich bin nach 10 min zurück gefahren und das auto stande immer noch da zum glück nach 15 min kam der Besitzer des Wagen und habe es denen bescheid gesagt ich habe keinen Kratzer gemacht als ich nachhause ankam habe ich es der Polizeistelle gemeldet ohne meine Kontaktdaten anzugeben kann mir da noch was passieren und gilt dies noch als fahrerflucht

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Antwort
von verreisterNutzer
08.01.2022, 00:07

Du hast mit dem Besitzer gesprochen, wenn er deine Personalien nicht verlangt ist er selbst schuld. Fahrerflucht kann dir nun niemand mehr anhängen.

Aber es war sehr leichtsinnig von dir,dich vom Unfallort zu entfernen. "Du wusstest es nicht" kannst Du niemanden erzählen, dass ist Teil der Führerscheinprüfung. Außerdem"Unwissenheit schützt vor Strafe nicht"

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