Antwort
Wer sich im Zustand Janaba befindet, muss die Ganzkörperwaschung verrichten:
Janaba [...] ist ein rechtswissenschaftlicher Begriff, der einen Zustand des Nicht-Tahir-Seins bezeichnet, der eine Folge des Samenergusses oder des Geschlechtsverkehrs mit Penetration ist. Die Person, die sich in diesem Zustand befindet, wird "junub" [...] genannt. Janaba ist ein al-hadath al-akbar. Nach der islamischen Rechtsprechung ist die Verrichtung einiger gottesdienstlicher Handlungen wie Gebet, Fasten, Hadsch und das Betreten der Moschee verboten. Durch die Verrichtung von Ghusl al-janaba kommt man aus diesem Zustand heraus.
Weiter heißt es:
Man gelangt auf zwei Arten in den Zustand der Janaba: erstens durch den Samenerguss und zweitens durch die Penetration des männlichen Organs.