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verreisterNutzer

04.02.2019
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Ilban
04.02.2019, 14:33
Ist die Zwangsbelüftung an Fenstern Eigentum des Eigentümers oder der WEG?

Hey!
Wir haben vor kurzem neue Fenster bekommen welche mit einer "Zwangsbelüftung" ausgestattet sind. Wir selbst sind Eigentümer und mit der Zwangsbelüftung nicht ganz zufrieden weil wir deshalb wesentlich mehr Heizen müssen als vorher. Seit dem wir die neuen Fenster haben ist die gesamte Wohnung 2~3°C kälter als vorher obwohl wir die ganze Zeit auf höchster Stufe Heizen. Kann doch nicht angehen das wir in unserer eigenen Wohnung frieren müssen. Die Hausverwaltung hat auch keinen der Eigentümer gefragt, was wir von den Fenstern, die verbaut werden sollten, überhaupt halten.
Dürfen wir als Eigentümer (die diese scheiß Fenster bezahlt haben) besagte Zwangsbelüftung abrüsten oder müssen wir jetzt auf ewig frieren?
Danke schonma für die Antworten!
LG Dennis

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Antwort
von verreisterNutzer
04.02.2019, 14:38

Die Fenster sind WEG Gemeinschaftseigentum. Ihr dürft die Belüftung nicht ausbauen. Der Einbau dürfte vorher in einer Eigentümerversammlung (protokolliert) beschlossen worden sein.

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