Antwort
ja und dann? Bis jetzt ist es noch kein anerkannter Beruf. Selbst wenn du dich nach § 11 Tierschutzgesetz ausbilden lässt ist und bleibt es ein nicht anerkannter Beruf. Du kannst bei besonderer Verwendung Hundeführer bei Behörden oder Bund werden, aber eben auch nur wenn Planstellen frei sind.
Gutachter ist ebenfalls nicht geschützt und darum darf sich auch jeder so nennen.