Antwort
Auch obdachlose Menschen müssen wegen der gesetzlichen Versicherungspflicht in einer KV beitragspflichtig gemeldet sein . Diese Personen können dafür normalerweise auch ohne festen Wohnsitz ALG II oder Sozialgeld nach den jeweiligen Sozialgesetzbüchern beantragen, womit sie dann auch automatisch versichert wären .