Zunächst mal, wer ist Besitzer, wer ist Eigentümer, Halter, wer war Fahrer, usw....

  1. Eigentümer ist der, der uneingeschränktes Verfügungsrecht über das Fahrzeug genießt, das ist meistens entweder eine Leasinggesellschaft oder jemand der ein Auto von seinem Geld (auch von einer Bank geliehenes Geld) bezahlt hat. Der Fahrzeugeigentümer ist grundsätzlich zu informieren, wenn an seinem Hab und Gut ein Schaden entstanden ist. Das ist besonders bei Leasingfahrzeugen ungeheuer wichtig.
  2. Halter, er ist gegenüber Behörden für ein Fahrzeug verantwortlich und hat für ununterbrochenen Versicherungsschutz zu sorgen
  3. Versicherungsnehmer, derjenige der im Auftrag des Halters für die Fahrzeugversicherung sorgt
  4. Besitzer, der jenige, der gerade die Verfügungsgewalt über eine Sache inne hat
  5. Fahrer / berechtigter Fahrer, was ein Fahrer ist dürfte klar sein, aber berechtigter Fahrer ist immer der, der vom Eigentümer oder Besitzer die Erlaubnis hat, das Fahrzeug fahren zu dürfen. In den meisten Fällen ist der Faher auch gleichzeitig der Besitzer
  6. Fahrerkreis, die Versicherungen vergeben Rabatte, wenn nur bestimmte Personen das Fahrzeug als Besitzer, in deren Auftrag oder im Beisein eines Besitzerberechtigen fahren. Nehmen andere Fahrer das Fahrzeug in Besitzanspruch und verursachen einen Schaden, kann die Versicherung die entsprechenden Rabatte auch rückwirkend für bis zu einem Jahr entziehen.

Die Personen 1 - 6 können entweder bis zu 6 bzw. mehr verschieden Personen sein, oder auch eine einzige Person.

Zu deinem Schaden, Dein Vater schein ja in irgendeiner Weise verfügungsberechtigt zu sein, also ist der auch in jedem Fall zu informieren.
Darüber hinaus ist die Haftpflichtversicherung in jedem Fall zu informieren, sie kümmert sich auch um den gesamten Ablauf. Das bedeutet, sie wird sich mit dem Geschädigten in Verbindung setzen, einen Kostenvoranschlag einfordern oder ggf. sogar ein Schadens- Gutachten in Auftrag geben. Anschließend erteilt sie Reparaturfreigabe oder rechnet auf andere Weise mit dem Geschädigten ab. Durch die Regulierung wird die Versicherung in ihrer SF Klasse zurück gestuft, was gleichzeitig Mehrbeiträge verursacht. Diese Rückstufung kann man umgehen, indem man den Schaden innerhalb 6 Monate zurück kauft, was bedeutet, man erstattet der Versicherung die Regulierungssumme und hat anschließend einen unbelasteten Vertrag. Ob und bis zu welcher Höhe das lohnenswert ist, berechnet die Versicherung auf Anfrage.

Der Schaden selbst:
Ich denke 200 € sind da äußerst knapp bemessen. Ich würde ehr mit 2.000 € rechnen. Evtl. genügt wirklich eine Lackierung, oder sogar den Schadne weg zu polieren, dann wird es entsprechend günstiger. Ob das möglich ist, lässt sich aber anhand des Fotos auf keinen Fall sicher sagen. Mir scheint, eine Lackierung des Stoßfängers scheint auf jeden Fall erforderlich.

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