Da du von Punkten sprichst, gehe ich davon aus, dass ihr bereits in der Qualifikationsphase der gymnasialen Oberstufe seid.
In der Q-Phase zählt jedes Halbjahr für sich allein, sodass die Noten nicht verrechnet werden. Allerdings wird dein Freund sicherlich mündlich 2-3 Verrechnungspunkte haben und so mind. einen Notenpunkt erhalten. Damit ist - sofern die Leistungen der anderen Fächer der Versetzungsordnung entsprechen - die Versetzung sicher.
Im Zweifelsfall schadet es nicht die Klausuren rechtlich zu prüfen und ggf. gegen die Zeugnisnote beziehungsweise gegen das Zeugnis einen Widerspruch zu erheben. Denn 0 Punkte in Deutsch ist - sofern man nicht kaum etwas schreibt und Sprache, Ausdruck, Stil, Rechtschreibung, Grammatik und Zeichensetzung unterdurchschnittlich entwickelt sind - im Rahmen des Unmöglichen.