Du darfst mit dem Führerschein der Klasse B immer einen 750kg-Hänger fahren, egal wie hoch das zulässige Gesamtgewicht des Zugfahrzeugs ist.
Aber: Wenn der Hänger mehr als 750kg wiegt, darf das zulässige Gesamtgewicht des Zuges 3500kg nicht übersteigen. In dem Fall hier hast du bereits ein zulässiges Gesamtgewicht des Zugfahrzeuges von 2400 kg. Würdest du jetzt den 1500kg-Anhänger dran hängen, wäre das Gesamtgewicht des Zuges bei 3900kg. Beim 1200kg-Hänger wäre das zul.GG. bei 3600kg, also immernoch zu schwer für den Führerschein der Klasse B.
Nur bei dem 1000kg-Anhänger überschreitet das zul. GG des Zuges nicht die 3,5 Tonnen. Deswegen ist nur die letzte Antwort richtig. Die zulässige Anhängelast des Autos spielt bei der Frage keine Rolle, da es explizit um die Führerscheinklasse B geht.