Antwort
Wand- Boden- und Deckenverkleidung sind für Mieter in der Hausratversicherung gedeckt sofern der Meiter das finanzielle Risiko an diesen Sachen trägt. Das ist bei Tapeten und Anstrichen fast ausschließlich der Fall.
Melde den Schaden Deiner Hausratversicherung, sie trägt die gesamten Kosten einschließlich Miete und Stromverbrauch für ein Raumtrockengerät.
Der Vermieter wäre hier nur involviert, wenn Anstrich und Renovierungsarbeiten Teil der Mietsache wären (äußerst selten, aber nicht ausgeschlossen), oder wenn er den Schaden zb. durch Unterlassung von erforderlichen Reparaturarbeiten verursacht hätte.