Hallo,
und zwar habe ich folgende Frage:
Ich , mache gerade den A2 Führerschein [Motorräder bis 48 PS] und habe mir bereits eins mit 62 PS gekauft und muss es natürlich drosseln.
Nun muss ich das gedrosselte Motorrad ja noch vom Tüv abnehmen lassen weil ja die Drossel eingebaut wurde, um dieses aber zum Tüv zu bringen müsste ich es ja erstmal normal mit den 62 PS zulassen, damit ich überhaupt zum Tüv fahren kann sonst hab ich ja ein Nummernschild ohne Plakette [Motorrad hat mit den 62 PS Tüv, Bescheinigung vorhanden]
Und dann müsste ich es wenn es der Tüv mit den 48 PS abgenommen hat ja nochmal in der Zulassung umschreiben oder verstehe ich da was falsch ?
Gruß Stefan