Etwas ist feststehend, kann nicht mehr verändert oder "bekämpft" werden.

Zum Beispiel kann ein Gerichtsurteil unanfechtbar sein, wenn es bereits rechtskräftig ist. Rechtskräftig bedeutet wiederum, dass kein Rechtsmittel (Berufung, Revision, Beschwerde usw) mehr eingelegt werden kann. Dann ist es gleichzeitig unanfechtbar.