Antwort
Die Anwaltskosten sowie auch Verzugszinsen muss der Schuldner bezahlen.... Sodenn er denn in der Lage ist. Du musst nur alle Kosten vorverauslagen.
Sollte er nicht in der Lage sein zu zahlen, ist der Straftatbestand Betrug oder mindestens Unterschlagung erfüllt, das drohen mit einer Strafanzeige wirkt zuweilen oft Wunder