Antwort
Diebstahl:
Der Wald gehört in der Regel zu den Liegenschaften des Forstamt sofern nicht privat bewirtschaftet, also in der Regel der Allgemeinheit.
Der Leitpfahl gehört dem Betreiber der Straße (Bund, Bundesland, Landkreis, Kommune, selten privat), also ebenfalls höchstwahrscheinlich öffentliches Eigentum.
Einem Anderem, in diesem Fall wahrscheinlich der Allgemeinheit, etwas wegzunehmen ist Diebstahl.