Antwort
Ich finde die Antwortoptionen ungünstig gewählt, denn eins übersieht du: Es geht nicht NUR im Selbstschutz. Wenn da wirklich eine Schlägerei im Anmarsch oder im Gange ist, musst du die Polizei hinzu rufen! Alles Andere wäre fahrlässig und würde den Straftatbestand Unterlassene Hilfeleistung erfüllen!