Antwort
Nein, andere Person, die nicht auf dem Adressfeld stehen (nicht mal eine Ehepartner) dürfen die Post NICHT öffnen, höchstens, wenn sie deine Bevollmächtigen oder deine Betreuer sind.
Das nennt sich "Briefgeheimnis" in der Umgangssprache. In welchem Gesetz das steht, weiß ich nicht.