Antwort
Die Bestellung ist verbindlich, bestellte Ware muss abgenommen werden.
Allenfalls die Kulanz des Verkäufers oder seine Geschäftsbedingungen könnten etwas anderes sagen, aber das halte ich beides für unwahrscheinlich, bzw mit hohen Kosten verbunden (Schadensersatz für entgangenen Gewinn (