Antwort
Die richtige Meinung unter den Gelehrten ist es, dass die Selbstbefriedigung haram ist.
die Selbstbefriedigung ist eine untere Stufe des Zina (Unzucht) aber sie ist nicht auf der gleichen Stufe wie der voreheliche Geschlechtsverkehr.
Worin sich die Gelehrten einig (Ijma) sind ist, dass der Orgasmus den Ghusl verpflichtend macht,
Bedeutet, sollte die Person Masturbiert haben ohne den Orgasmus zu erreichen, so muss er kein Ghusl vollziehen sondern nur den Wudhu um zu beten.
Sollte aber der Orgasmus erreicht wurden sein, so ist der Ghusl verpflichtend