Antwort
kann sein, fordert der gebissene Schmerzensgeld ? Du musst damit rechnen das man sich die Haltung ansieht, es ist alles möglich, leg schon mal ein wenig Geld bei Seite, es kann teuer werden. Sollten Regressansprüche gestellt werden und du hast keine Hundehalterhaftpflicht kannste arm werden.
§ 833 BGB regelt das. Vernünftige konsequente Erziehung wäre billiger gewesen.