laß es gut sein, behalte sie so in Erinnerung, wie du sie am liebsten gehabt hast. Es könnte noch der größere Schock sein, wenn du sie jetzt siehst. Wenn Du Deine Gedanken positiv bei ihr hast und sie in deinen Gedanken weiterlebt, ist das mehr, als viele andere Menschen tun. Und laß deiner Trauer einfach freien Lauf. Ich habe meine Mutter vor 2 Jahren verloren, sie ist in meinem Armen gestorben, aber jeder hat mir abgeraten, sie dann nochmals anzuschauen. Und es war gut so. Wünsche dir alles Liebe !
Der Gruß ist mit einigen Varianten die häufigste Grußform in Teilen Süddeutschlands, Österreichs und Südtirols.
Der Ursprung des Grußes ist unbekannt – so ist unklar, ob man damit tatsächlich einen Gruß Gottes meint oder ob man dessen Segen erbittet; die Variante "Griaß di God" (Grüß dich Gott) legt jedenfalls nahe, dass kein wörtlicher Imperativ gemeint ist. Nicht geklärt ist weiterhin, ob das Wort „Gott“ sich hier tatsächlich auf Gott bezieht oder nur „gut“ heißen soll (trotz dieser weltlichen Interpretationsmöglichkeit scheint der Gruß im 19. Jahrhundert von der katholischen Geistlichkeit propagiert worden zu sein). Einen analogen Abschiedsgruß zu Grüß Gott bildet Pfiat’ di God (behüte dich Gott) in diversen Dialektvarianten.
Deine Großeltern müssen gar nichts auszahlen. Sie haben sich eine Eigentumswohnung gekauft und es gibt zum Erben dann eben diese Eigentumswohnung und eventuell noch Wertsachen und Bargeld. Es kann nicht von etwas, das nicht mehr vorhanden oder verkauft worden ist, ein Erbanspruch gegenüber deinen Großeltern bestehen. Da ging es ja richtig rund, es geht schon so rund beim Erben. Man kann sich als Kind den Pflichterbteil zu Lebzeiten der Erblasser auszahlen lassen, aber man hat dann nach dem Tode der Erblasser keinen weiteren Anspruch mehr. Aber so was tut man als Kind eigentlich nicht, denn dann ist sowieso schon Feuer am Dach. Ich weiß von was ich rede, stecke mitten in einem horrenden Erbschaftsstreit. Deine Großeltern sollen alles zu Vererbende vor ihrem Ableben genau und deutlich definieren, wer was bekommen soll, hinterher kracht es dann sonst gewaltig. Zu Lebzeiten können die Kinder die Eltern zur Auszahlung des Pflichtteiles auffordern, jedoch nur vom vorhandenen Vermögen. Wenn dies jedoch den finanziellen Ruin der Eltern bedeuten würde, wird der Richter sicher nicht dieser Klage der Pflichterben nachkommen. Solche Prozesse sind für den Kläger äußerst kostenaufwendig und alle Kinder deiner Großeltern sind zum Schluß komplett zerstritten. Du kannst deinen Großeltern sagen, sie können sich getrost über ihre Eigentumswohnung freuen, es kann sie keiner wegen dem Haus in irgendeiner Art und Weise noch erblich zur Rechenschaft ziehen und was die Großeltern weitervererben wollen und wem, das dürfen sie genauso alleine entscheiden !! Außerdem sollen deine Großeltern doch von einem Notar oder einem Anwalt sich beraten lassen, das kostet nicht viel und wenn sie eine Rechtsschutzversicherung haben, dann kostet es beim Anwalt gar nichts, das fällt unter Beratungsgespräch.