Hey Leute,
ich hab vor mit ein paar Freundinnen nach Berlin ins Musical zu gehen (TdV).
Ich bin 15 der Rest ist 16,17,18+.
Kann ich da ohne weiteres am Abend um 19.30 ins Musical gehen, weil ich bin mir ziemlich sicher, dass das länger als 22.00h dauert.(?)
Ich habe deshalb auch Stage schon eine E-Mail geschrieben und das hab ich zurückbekommen:
In Begleitung eines Volljährigen können Sie die genannte Veranstaltung besuchen. Dieser Hinweis setzt jedoch nicht die Bestimmungen des Bundes-Jugendschutzgesetzes außer Kraft (siehe Anhang).
Das war dann eigentlich für mich geklärt, aber der Anhang hat mich irgendwie noch ein bisschen ins Stutzen gebracht:
§ 11 Filmveranstaltungen
(1) Die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen darf Kindern und Jugendlichen nur gestattet
werden, wenn die Filme von der obersten Landesbehörde oder einer Organisation der freiwilligen
Selbstkontrolle im Rahmen des Verfahrens nach § 14 Abs. 6 zur Vorführung vor ihnen freigegeben
worden sind oder wenn es sich um Informations-, Instruktions- und Lehrfilme handelt, die vom
Anbieter mit "Infoprogramm" oder "Lehrprogramm" gekennzeichnet sind.
(2) Abweichend von Absatz 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen Filmveranstaltungen mit Filmen,
die für Kinder und Jugendliche ab zwölf Jahren freigegeben und gekennzeichnet sind, auch Kindern
ab sechs Jahren gestattet werden, wenn sie von einer personensorgeberechtigten Person begleitet
sind.
(3) Unbeschadet der Voraussetzungen des Absatzes 1 darf die Anwesenheit bei öffentlichen
Filmveranstaltungen nur mit Begleitung einer personensorgeberechtigten oder
erziehungsbeauftragten Person gestattet werden
1.
2.
3.
4.
Kindern unter sechs Jahren,
Kindern ab sechs Jahren, wenn die Vorführung nach 20 Uhr beendet ist,
Jugendlichen unter 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 22 Uhr beendet ist,
Jugendlichen ab 16 Jahren, wenn die Vorführung nach 24 Uhr beendet ist.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten für die öffentliche Vorführung von Filmen unabhängig von der Art der
Aufzeichnung und Wiedergabe. Sie gelten auch für Werbevorspanne und Beiprogramme. Sie gelten
nicht für Filme, die zu nichtgewerblichen Zwecken hergestellt werden, solange die Filme nicht
gewerblich genutzt werden.
Kann ich jetzt gehen oder nicht? Ich bin ein bisschen verwirrt :D
Liebe Grüße,
euer Tutchi