Ich wäre - ehrlich gesagt - immer ein wenig vorsichtig mit Vorausleistungen und dann auch noch ins Ausland gehend. Wenn man Pech hat, gibt es dieses Ferienhaus gar nicht und diese Leute sind mit der bereits eingenommenen Kaution über alle Berge, wenn man dort eintrifft.
Was meinst du denn mit "es geht aber nicht"? Ist damit gemeint, dass es nicht funktioniert oder dass du es nicht gut findest? Wenn Ersteres der Fall ist, dann muss Media Markt es dir ersetzen durch ein funktionstüchtiges und sollte Letzteres der Fall sein, dann ist die Zurücknahme des Spiels durch Media Markt reine Kulanz.
Fremdes Eigentum zu vernichten bzw. zu entsorgen ist nicht erlaubt, das ist richtig. In dieser Situation könnte man Schadensersatz geltend machen.
Es ist richtig, dass er Eigenbedarf anmelden kann. Allerdings muss er dann trotzdem fristgerecht kündigen. Sollte der Eigenbedarf nur ein Vorwand seinerseits sein, so würde sich, denke ich, schwer beweisen lassen, dass dies so ist. Das dürfte schwierig werden.
Ich würde das so interpretieren, dass er 0,28 CHF/MB abrechnet und das so lange, bis eine Obergrenze von 5 CHF erreicht ist. Danach soll die Berechnung der MB wohl stoppen.
Eigentlich müsste das genauer in den Unterlagen stehen. Wenn du trotzdem noch unsicher bist, dann rufe einfach den Betreiber mal an.
Wenn für die Geräte bereits eine Gebühr bezahlt wird, muss die zweite Person für diese Geräte nicht auch noch zahlen. Das wäre doppelt gemoppelt und ist nicht rechtens.
Ich denke der Abschluss solcher Verträge unterliegen ganz klar der Privatautonomie. Hier hat der Vermieter auch keinen richtigen Grund, etwas vorschreiben und von seinem Hausrecht Gebrauch machen zu müssen. Durch die Wahl eines anderen Anbieters erfährt er ja keine Schädigung.
Wenn er dich geschubst hat, kann man eine gewisse Absicht vermuten. Wie schubst man denn jemanden unter diesen Umständen aus Versehen? Das ist auf jeden Fall Körperverletzung, auch wenn du dich eigentlich an der Wand verletzt hast - denn sein Verhalten war ursächlich für deine letztendlich entstandenen Verletzungen.
Die müssten dann den Test unter den richtigen Bedingungen nochmals wiederholen, denke ich. Anschließend stünde das Ergebnis ja glasklar fest.
In deinem Alter darf man eine eigene Wohnung haben, doch ohne Volljährigkeit müssen deine Eltern dem Schluss des Mietvertags zustimmen. Möglicherweise möchte ein Vermieter sowieso, dass deine Eltern sich als Bürgen zur Verfügung stellen. Wenn du dich um neue Arbeit kümmerst (auch wenn es nur ein Mini-Job ist) kannst du außerdem versuchen Wohngeld zu beantragen. Somit werden dir auch nochmal eine Menge der Mietkosten abgenommen. Beim Beantragen des Wohngeldes ist es aber möglich, dass das Amt nachgewiesen haben möchte, dass es für dich unmöglich ist, in der elterlichen Wohnung wohnen zu bleiben.
Ich würde mich diesbezüglich auch beim Jugendamt erkundigen. Da du gesetzlichen Anspruch darauf hast, könnte es sehr gut sein, dass Absprachen zwischen deiner Mutter und deinem Vater keine Rolle spielen und dein Anspruch rückwirkend durchgesetzt werden kann.
Vor dem Bundesverfassungsgericht besteht ein Anwaltszwang nur für die mündliche Verhandlung (§ 22 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG).
Was die Kosten betrifft, kann ich leider nicht sagen, wie teuer das wohl werden wird.
Du meinst sicher den Arbeitsunfähigkeitsbeleg für die Krankenkasse, richtig? Eigentlich müssten die sich den untereinander zuschicken oder sie geben die Daten vor Ort in den Computer ein (haben also ein verbundenes Software-System). Ich kann mir nicht vorstellen, dass das getrennt bearbeitet wird.
Ich würde jedenfalls auf keinen Fall hp oder Samsumg nehmen, mit denen war ich immer unzufrieden. Dell ist bedeutend besser.
Jedenfalls im rechtlichen Sinne würde hier keine Verwandtschaft mehr anerkannt werden, da das einfach zu weit weg ist.
Das ist völlig in Ordnung, denn die Probezeit ist nicht nur ein Vorteil für den Ausbilder, sondern auch für dich. DU könntest ebenso in dieser Phase ohne Angabe von Gründen kündigen. Wenn du dich sicherheitshalber bei einer anderen Schule beworben hast, ist das ja nur erlaubtes Sicherheitsdenken. :)
Suchst du vielleicht das hier? --> http://dejure.org/gesetze/HOAI/Anlage1.html
So weit mir das bekannt ist, herrscht immer die 7/10-Regel.
Er hat de Kaution sicher auf einem Konto anzulegen. Sollte er diesen Betrag unrechtmäßig für sich selbst genutzt haben, so würde ich empfehlen, einen Anwalt aufzusuchen. Ich bin mir nicht recht sicher, aber das könnte eine Unterschlagung sein.
Ich würde die Sache auf jeden Fall im Auge behalten und beobachten. Am besten berichtet man solche Beobachtungen den Eltern.