Ich möchte zusammen mit einem Freund eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) gründen. Zweck ist der gemeinsame Betrieb einer Internetseite. Da eine Gewinnabsicht besteht, müssen wir ein Gewerbe anmelden.

Meine Fragestellung: Wir wohnen in unterschiedlichen Bundesländern (NRW und Niedersachsen). Der Sitz der Gesellschaft soll in der Gemeinde meines Freundes in Niedersachsen sein. Müssen wir nun beide ein Gewerbe jeweils in unserer Heimatstadt anmelden, um dann gemeinsam die GbR beim zuständigen Gewerbeamt in Niedersachsen anzumelden?