Hallo zusammen
Ich habe eine Frage, die das Schweizer Recht betrifft.
Und zwar habe ich an einem Fitnesskurs teilgenommen, jedoch mehr als die Hälfte des Kurses nicht besucht. Teil dieser Absenzen sind einer Gehirnerschütterung zu zuschreiben. Das ich dieses Geld nicht mehr zurück bekomme war mir klar, habe ich auch gar nicht erst versucht.
Gestern habe ich eine E-Mail erhalten, worum ich gebeten wurde den nächsten Kurs anzumelden. Ich habe mich sofort in Verbindung gesetzt, da ich keinen weiteren gebucht habe.
Nun die Antwort mit Zitat aus den AGB, die ich leider nicht gelesen habe:
„Die Kurse sind fortlaufenden und müssen zwingend wie folgt in schriftlicher Form annulliert werden:
Ein Rücktritt der Teilnehmerin kann bis zum 21. Tag vor Kursbeginn schriftlich eingereicht werden. Dabei entstehen für den Teilnehmer keine Gebühren. Bei einem Rücktritt bis zum 14. Tag vor Kursbeginn werden Administrationsgebühren von CHF 50.- erhoben und in Rechnung gestellt. Bei einem Rücktritt ab dem 13. Tag vor Kursbeginn oder bei Nichterscheinen wird die volle Kursgebühr berechnet. Diese Regelungen gelten unabhängig vom Grund der Stornierung und auch bei Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses. Die Teilnehmerin hat das Recht, jederzeit vor Trainingsbeginn eine Ersatzteilnehmerin zu stellen. Eine solche Umbuchung ist für die Teilnehmerin kostenlos. Eine nur teilweise Teilnahme am Kurs berechtigt nicht zur Reduktion der Kursgebühren.“
Geantwortet habe ich zehn Tage vor dem Kursbeginn und ihr meinen Irrtum mitgeteilt. Ist so eine Klausel in den AGB überhaupt zulässig?! Ich hatte noch nie, ausser dem Mobiltelefon, ein fortlaufendes Abo! Die einzig aufgezeigte Möglichkeit seitens der Kursleiterin, ist eine Ersatzteilnehmerin zu stellen, jedoch da sich der nächste Kurs auf Niveau 2 befindet, werde ich wohl kaum einen geeigneten Kandidaten finden.
Kann ich irgendwie dagegen vorgehen?
Könnte ich mich auf einer der folgenden Artikel berufen?
http://www.admin.ch/ch/d/sr/220/a24.html
Oder kommt dann dieser zur Anwendung?
Link 2
Oder irgendwie auf Treu und Glauben?
Ich kenne mich mit Recht leider überhaupt nicht aus. Bitte hilft mir…Ich müsste CHF 350.-- bezahlen, was mehr als die Hälfte meines Lehrlingssalärs ist. Ich bin volljährig und habe unterschrieben.
Selbst wenn wir ein Arztzeugnis vorlegen, müssten wir die Gebühr zahlen:
„Bei gesundheitlichen Problemen kann ich euch einen Gutschein ausstellen, welchen ihr innert 3 Monaten nach Ausstellung einlösen könnt. Der Kurs muss jedoch in jedem Fall bezahlt werden “
Danke vielmals für jegliche Hilfe!