diese Tatsache kann man kaum durch Formulierungen zurechtbiegen. ich würde hier eher strategisch überlegen und positive Argumente sammeln. Etwa ein Praktikum absolvieren, in dem er zeigt, daß er kann, wenn er will. Wenn man der Bewerbung dann später ein gutes Praktikumszeugnis beilegen kann, erscheint die abgebrochene Lehre eher wie eine Jugendsünde und wiegt nicht mehr so schwer. Wenn das geschafft ist, kann man über Formulierungen reden.

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wenn es ehrverletzend ist, könnte es eher Verleumdung sein, was natürlich Teil einer Mobbing-Kampagne sein kann.

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VOR dem Vertragsschluss kann man theoretisch alles verlangen. Hier ist auch der Zeitpunkt, solche Schönheitsreparaturen einzufordern. NACH dem Vertragsschluss muss man auf goodwill und Diplomatie setzen. Wichtig ist, solche Mängel in einem Übergabeprotokoll festzuhalten, damit sie nicht beim eigenen Auszug später beanstandet werden.

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Man muss unterscheiden zwischen 1. Urheberrecht, 2. Nutzungsrecht und 3. Eigentum. Alle drei Bereiche können getrennt geregelt sein.

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