Guten Abend,
Man muss in diesem Fall unterscheiden. Strafrechtlich ist es eine Sachbeschädigung. Da hier aber Fahrlässigkeit angenommen werden muss, ist die Sachbeschädigung nicht strafbar. Zivilrechtlich ist es jedoch eine ganz andere Angelegenheit. Der Verursacher ist schadenspflichtig Dir gegenüber. Zumeist besteht eine spezielle Versicherung, wenn die Baumarbeiten professionell (durch eine Firma) durchgeführt wurden (Arbeitsversicherung=Haftpflichtversicherung der Firma). Wurden diese privat durchgeführt, muss diese Person ebenfalls mit ihrer Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Fakt ist, Du kannst selbst bei so einem Schaden, Deine Kfz-Versicherung benachrichtigten, die zumindest Hilfestellung bei der Abwicklung des Schadens geben wird. Wichtig ist, Datum/Uhrzeit/Örtlichkeit/Zeugen benennen, Fotos der Beschädigungen und ggf. der (abgeschlossenen) Arbeiten fertigen. Möglicherweise ist auch ein Rechtsbeistand/Anwalt zu Rate zu ziehen...
Gruß