Hallo Michael
Was meint die Freundin die U-Haft wird beendet. Die U-Haft kann nur durch Aufhebung des Haftbefehls beendet werden.Das heist der zuständige Richter hebt den Haftbefehl bei einer Anhörung auf,im beisein des Angeklagten und des Anwaltes. Aber da müssen schon Gründe vorliegen das der Richter den HB aufhebt. Das hängt ab welcher Tatvorwurf gemacht worden ist und dieser steht im HB. Wenn der Richter den HB aufheben sollte dann werden dazu auflagen kommen die er erfüllen muss. Übrigens Lektüre dazu ist die StPo,das Untersuchungshaftvollzugsgesetz .
Gruß Vampiro